Einwohnergemeinde
Ehrungen 2014
Der Gemeinderat Interlaken ehrt im Jahr 2014 folgende Personen, Mannschaften oder Gruppen:
a) erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler,
b) erfolgreiche Teilnehmende an Berufswettkämpfen, c) verdiente Personen aus dem kulturellen Bereich und
d) Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich für die Erhaltung oder zum Schutz der Natur einsetzen.
Die Ehrung wird nach den Kriterien bewertet, die in der Verordnung betreffend jährlicher Ehrungen festgehalten sind. Geehrt werden können alle Personen, die im Zeitpunkt des Anmeldetermins in Interlaken gesetzeskonform angemeldet sind, juristische Personen, die ihren Sitz in Interlaken haben oder eine Mannschaft oder Gruppe dieser juristischen Person sowie eine Mannschaft oder Gruppe ohne Sitz in Interlaken, wenn mindestens drei Mitglieder der Mannschaft oder Gruppe gesetzeskonform in Interlaken angemeldet sind. Für die Berechtigung zur Ehrung im Jahr 2014 wird die Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 berücksichtigt.
Kennen Sie eine Person, Mannschaft oder Gruppe, die oben genannte Kriterien erfüllt? Melden Sie sie an! Sie können jemanden vorschlagen, auch wenn Sie ausserhalb von Interlaken wohnen. Die schriftliche Anmeldung muss unterschrieben und mit den nötigen Beilagen bis spätestens am 31. Oktober 2014 (Poststempel) bei der Gemeindeschreiberei, Stichwort «Ehrungen», Postfach 97, 3800 Interlaken, eintreffen. Anmeldungen per Mail sind nicht zulässig. Unter www.interlaken-gemeinde.ch/internetzeitung/aktualitaeten/ finden Sie ein Anmeldeformular für die Ehrungen 2014 sowie die massgebende Verordnung.
Die Verwendung des Anmeldeformulars wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Ehrung findet im Rahmen eines Anlasses im Januar 2015 statt.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen.
Gemeinderat Interlaken
Der Gemeinderat Interlaken ehrt im Jahr 2014 folgende Personen, Mannschaften oder Gruppen:
a) erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler,
b) erfolgreiche Teilnehmende an Berufswettkämpfen, c) verdiente Personen aus dem kulturellen Bereich und
d) Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich für die Erhaltung oder zum Schutz der Natur einsetzen.
Die Ehrung wird nach den Kriterien bewertet, die in der Verordnung betreffend jährlicher Ehrungen festgehalten sind. Geehrt werden können alle Personen, die im Zeitpunkt des Anmeldetermins in Interlaken gesetzeskonform angemeldet sind, juristische Personen, die ihren Sitz in Interlaken haben oder eine Mannschaft oder Gruppe dieser juristischen Person sowie eine Mannschaft oder Gruppe ohne Sitz in Interlaken, wenn mindestens drei Mitglieder der Mannschaft oder Gruppe gesetzeskonform in Interlaken angemeldet sind. Für die Berechtigung zur Ehrung im Jahr 2014 wird die Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 berücksichtigt.
Kennen Sie eine Person, Mannschaft oder Gruppe, die oben genannte Kriterien erfüllt? Melden Sie sie an! Sie können jemanden vorschlagen, auch wenn Sie ausserhalb von Interlaken wohnen. Die schriftliche Anmeldung muss unterschrieben und mit den nötigen Beilagen bis spätestens am 31. Oktober 2014 (Poststempel) bei der Gemeindeschreiberei, Stichwort «Ehrungen», Postfach 97, 3800 Interlaken, eintreffen. Anmeldungen per Mail sind nicht zulässig. Unter www.interlaken-gemeinde.ch/internetzeitung/aktualitaeten/ finden Sie ein Anmeldeformular für die Ehrungen 2014 sowie die massgebende Verordnung.
Die Verwendung des Anmeldeformulars wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Ehrung findet im Rahmen eines Anlasses im Januar 2015 statt.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen.
Gemeinderat Interlaken