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Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenwahlenvom 30. November 2014
Der Gemeinderat Beatenberg hat infolge Ablaufs der Amtsperiode die Gemeindeurnenwahlen auf Sonntag, 30. November 2014, angesetzt. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so findet er am 21. Dezember 2014 statt. Er gilt als Fortsetzung der ersten Wahlverhandlung.
Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements vom 7. Juni 2013 und Wahlreglements vom 7. Juni 2013 sind auf die Dauer von 4 Jahren (1.1.2015–31.12.2018) zu wählen:
im Majorzverfahren
– Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in in einer Person
im Proporzverfahren
– 6 Mitglieder des Gemeinderates
Die Mitglieder der folgenden ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden vom neu gewählten Gemeinderat auf Vorschlag politischer Organisationen im Januar 2015 gewählt:
– Sicherheitskommission
– Tiefbaukommission
– Kommission Ver- und Entsorgung
Parteien und politische Vereine oder Interessengruppen, die Vertretungen in den zu wählenden Behörden beanspruchen, haben ihre diesbezüglichen Wahlvorschläge (Listen) nach Behörden getrennt bis spätestens Freitag, 17. Oktober 2014, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg, Abteilung Gemeindeschreiberei, schriftlich einzureichen.
Die einzelnen Kandidatenlisten müssen enthalten:
1. Die genaue Listenbezeichnung und ob der/die Kandidat/in der Partei angehört oder parteilos ist;
2. Die genauen Namen, Vornamen, Geburtsjahre, Berufe und Wohnadressen der kandidierenden Personen mit Unterschriften;
3. Die Unterschriften von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen.
Auf einer Liste dürfen nur so viele Vorschläge stehen, als Sitze zu besetzen sind. Im Weiteren wird bezüglich der Vorschriften für die Urnenwahlen auf das Wahlreglement verwiesen. Eine Liste der wiederwählbaren Behördenmitglieder kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Beatenberg, 15. September 2014
Der Gemeinderat