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Verbot

Die Burgergemeinde Krattigen als Eigentümerin des Grundstücks Leissigen-Grundbuchblatt Nr. 171 verbietet Unberechtigten, den Alpweg Mittelberg–Leissigbärgli zu befahren. Bestehende Rechte Dritter sind vorbehalten. Der Alpweg darf insbesondere zu landund forstwirtschaftlichen Zwecken und zur Zulieferung zur Käserei auf dem Leissigbärgli befahren werden.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Krattigen, 12. September 2014
Die Grundeigentümerin:
Burgergemeinde Krattigen
sig. Erich Luginbühl, Präsident
sig. Silvia Luginbühl,
Burgerschreiberin
Richterlich bewilligt:
Thun, 18. September 2014
Regionalgericht Oberland
sig. Meyes, Gerichtspräsidentin