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Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars

Schuldner: ausgeschlagene Verlassenschaft des Finger Walter, geb. 27.11.1954, von Eriz BE, gew. Taxichauffeur, whft. gew. Hauptstrasse 65, 3800 Unterseen; verstorben am 6.5.2014.
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollkationsplan vom 25.9.bis 15.10.2014
Auflage- und Beschwerdefrist Inventar vom 25.9. bis 5.10.2014
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG, hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland