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Einwohnergemeinde

Neufassung des Reglementes und der Verordnung über den Energiefonds/Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 15. September 2014 das Reglement und die Verordnung über den Energiefonds neu erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglementsgeschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen das Reglement über den Energiefonds nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat die Neufassungen dieses Reglements sowie die Verordnung über den Energiefonds rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft.
Bezug der Erlasse:
Die neuen Erlasse können auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während der Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 15. September 2014
Der Gemeinderat