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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Grindelwald und Firstbahn AG. Vertreten durch: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Ingenieurgemeinschaft Prantl Bauplaner AG / Bettschen + Blumer AG, p. Adr. Prantl Bauplaner AG, Dorfstrasse 46, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung der Brücke Ischweg über das Hällergräbli, Erstellen einer Betonquersperre.
Standort: Ischweg / Sametweg, Parzellen Nrn. 629, 1495, 2768, 1903 und 7013, Koordinaten 647'140 / 164'300,
Zone für Skipisten und Landwirtschaftszone / Wald.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
• Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
• Baute im Wald (Art. 14 WaV)
• Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli