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Einwohnergemeinde

Änderung Zonenplan und Baureglement, ZöN e – Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung gemäss Art. 110 BauV
Bestehend aus:
– Zonenplanänderung
– Baureglementsänderung
Weitere Unterlagen:
– Erläuterungen
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Interlaken am 18. August 2014 beschlossene Änderung der ZöN e mit Datum vom 27. August 2014 genehmigt. Diese Änderung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggstrasse 11/13, 3011 Bern,
jedermann zur Einsichtnahme offen.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauverwaltung