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Ev.-ref. Kirchgemeinde

Wahlen 2015
Gestützt auf Art. 53 ff. des Kirchgemeindereglementes Grindelwald vom 22.6.2014 werden an der kommenden Kirchgemeindeversammlung vom 9. November 2014 Wahlen angeordnet. (Neuwahlen Amtsperiode 2015–2018 )
Es sind zu wählen: Kirchgemeinderatspräsident
In Austritt kommt: Kirchgemeinderatspräsident Adrian Bietenhard-Maurer, Sagistutz 4, Demission 2 Mitglieder des Kirchgemeinderates
In Austritt kommen: Bergschaft Scheidegg: Eveline Ryser-Lohner, Moosweg 16, wieder wählbar.
Frei aus der Gemeinde: Seematter-Bohren Paul, Wärgistalstr. 26, wieder wählbar
Vorschläge für die zu treffende Wahl sind von mindestens acht in der Kirchgemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet bis Freitag, 2. Oktober 2014, an den Kirchgemeinderat, Postfach 4, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Hinweis Art. 56 Absatz 5 des Kirchgemeindereglementes: Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt der Präsident die Vorgeschlagenen als gewählt.
Grindelwald, den 8. September 2014
Der Kirchgemeinderat