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Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen

Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff. des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse auf. Begründete Einsprachen sind der genannten Gemeindeschreiberei innert der Auflagefrist einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Wilderswil.
Bauvorhaben: 10499 / Umgestaltung Ortsdurchfahrt Wilderswil, Massnahmen Bahnhofsgebiet.
Auflageort: Bauverwaltung Wilderswil, jeweils zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten.
Auflagefrist: 8. September bis 7. Oktober 2014.
Absteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt abgesteckt: Strassenränder und Inseln: Spray rot. Gehweg Hinterkante: Spray blau. Übrige Elemente, Mauern: grün. Haltestellendach,
Lärmschutzwand: Profile.
Hinweis: Der Oberingenieurkreis I und die Gemeinde laden die Bevölkerung am Mittwoch, 3. September 2014, um 20.00 Uhr zu einer Orientierungsveranstaltung in den Mehrzwecksaal der
Schulanlage Wilderswil ein, an welcher sie über das Auflageprojekt und das weitere Vorgehen informieren werden.
Bern, 22. August 2014
Oberingenieurkreis I