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Konkurseröffnung

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)
Ausgeschlagene Verlassenschaft der Müller Käthy Mathilde (-Thüring), geb. 16.1.1929, von Lauterbrunnen, gew. Wirtin, whft. gew. Grindelwaldstrasse 16, 3816 Burglauenen, verstorben am
22.3.2013.
Konkurseröffnung 5.8.2014.
Eingabefrist bis 4.10.2014.
Eigentümerin des folgenden Grundstücks:
Grindelwald GBB-Nr. 1725, Grindelwaldstrasse 16, 3816 Burglauenen 1, Plan Nr. 1185, umfassend Wohn- und Geschäftshaus, Restaurant, 137 m².
Verwertung der Aktiven
Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland