Einwohnergemeinde
Öffentliche Auflage: Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement, zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement liegt vom 4. September bis 6. Oktober 2014 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen diese Änderung Zonenplan sind innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Postfach 104, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 1. September 2014
Gemeinderat Grindelwald
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement, zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement liegt vom 4. September bis 6. Oktober 2014 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen diese Änderung Zonenplan sind innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Postfach 104, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 1. September 2014
Gemeinderat Grindelwald