Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage: Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement, zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung Zonenplan, Teilplan 8 Ortweid und Landschaftsreglement liegt vom 4. September bis 6. Oktober 2014 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen diese Änderung Zonenplan sind innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Postfach 104, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 1. September 2014
Gemeinderat Grindelwald