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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage: Überbauungsordnung «Inertstoffdeponie Tschingeley, Erweiterung»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Inertstoffdeponie Tschingeley, Erweiterung », zur öffentlichen Auflage.
Die Überbauungsordnung «Inertstoffdeponie Tschingeley, Erweiterung» liegt vom 4. September bis 6. Oktober 2014 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Überbauungsordnung sind innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Postfach 104, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 1. September 2014
Gemeinderat Grindelwald