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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Uferschutzverband Thuner- und Brienzersee UTB, Seestrasse 2, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Hauptstrasse 21, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Revitalisierung Mündung Entenbächli und Seeschüttung als Ersatzstandort für Schilf.
Rodungsfläche für die Revitalisierung
Rodungsfläche: 1020 m² auf der Parzelle Nr. 265.02.
Ersatzmassnahme: durch ökologische Aufwertung an Ort und Stelle.
Standort Revitalisierung: Aaregg Süd, Parzelle Nr. 265.02, Koordinaten 646'650 / 176'930, Zone: Uferschutzplan Nr. 4 (Sektor f) und Wald.
Standort Seeschüttung für Schilf: Aaregg Süd, vorgelagert der Parzelle Nr. 1125 (im See), Koordinaten 646'603 / 176'742, Zone: Uferschutzplan Nr. 4 (Sektor f4).
Schutzzonen: Gewässerschutzzonen A und B.
Ausnahmen:
• Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
• Baute im Wald (Art. 14 WaV)
• Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienz, 3855 Brienz.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. September 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung/Markierung verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli