Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten

Mitwirkungsverfahren Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach
Die Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten laden, gestützt auf Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (Wasserbaugesetz WBG), die Bevölkerung ein, sich an der öffentlichen Veranstaltung zu informieren und ihre Meinung über die vorgesehenen Wasserbaumassnahmen am Lamm- und Schwanderbach im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu äussern. Die Schwellenkorporationen legen zu diesem Zweck das Vorprojekt zum Wasserbauplan für den Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Schwanden und Hofstetten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Jedermann ist eingeladen und berechtigt, bis zum Ablauf der Auflage seine Anregungen und Hinweise, aber auch seine Kritik bei den Auflageorten oder beim Oberingenieurkreis I, Schlossberg 20, Postfach, 3601 Thun, schriftlich einzureichen.
Hinweis: Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst bei der Wasserbauplanauflage erhoben werden.
Auflageorte: Gemeindeverwaltungen
Brienz, Schwanden und Hofstetten (Einsichtnahme während der ordentlichen Öffnungszeiten).
Auflagedauer: 10. September bis 22. Oktober 2014
Öffentliche Orientierung: Dienstag, 9. September 2014, 19.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Schwanden.
Sprechstunden jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr: Donnerstag, 2. Oktober 2014, Gemeindeverwaltung Schwanden; Mittwoch, 8. Oktober 2014, Gemeindeverwaltung Hofstetten; Mittwoch, 15. Oktober 2014, Gemeindeverwaltung Brienz.
Brienz / Schwanden / Hofstetten,
4. August 2014
Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten