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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Änderung Überbauungsordnung Nr. 34A "Beschneiung Wengen, Kleine Scheidegg".
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 34A "Beschneiung Wengen, Kleine Scheidegg" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 26. September bis und mit 28. Oktober 2013 in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Wengen auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen zu richten.

Lauterbrunnen, 20. September 2013
Die Bauverwaltung