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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage

Planauflage mit Rodungsgesuch und Festlegung einer verbindlichen Waldgrenze nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991.
A) Revision Überbauungsordnung Nr. 20 "Gewerbezone Wengen" mit Zonenplanänderung
B) Rodungsgesuch

Der Gemeinderat von Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Überbauungsordnung Nr. 20 "Gewerbezone Wengen" mit Zonenplanänderung, bestehend aus:
- Überbauungsplan 1:1000
- Überbauungsvorschriften
B) Rodungsgesuch: erneute Rodung von 1548 m2; Ersatzaufforstungsfläche von 1999 m2

Zur Information liegen ebenfalls auf:
- Erläuterungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Vorprüfungsbericht

Auflage- und Einsprachefrist: 10. Oktober bis 11. November 2013.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und Tourismusbüro Wengen.
Einsprachen können sowohl gegen die Revision der Überbauungsordnung als auch gegen die Rodung und die Waldfeststellung erfolgen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird.
Einsprachestelle: Bauverwaltung, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Gemeinderat Lauterbrunnen