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Einwohnergemeinde

Revision der Ortsplanung und Wald ­feststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991; öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 folgende Unterlagen zur öffentlichen Auflage:

  • Zonenpläne Baugebiet

  • Zonenplan Naturgefahren

  • Baureglement

  • Zonenpläne Landschaft

  • Reglement zur Förderung von Wohnungen für Ortsansässige und zur Lenkung des Zweitwohnungsangebotes


Zur Information liegen ebenfalls der Mitwirkungsbericht, der Erläuterungsbericht, der Bericht Landschaft sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern auf.
Die Ortsplanungsunterlagen liegen vom 10. Oktober bis am 11. November 2013 in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, in den Tourismusbüros Wengen und Mürren während der ­Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf Wunsch können einzelne Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch (Link zu mydrive.ch) heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Für Interessierte werden im Rahmen von Orientierungsversammlungen die Unterlagen der Ortsplanung erläutert sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die Orientierungsversammlungen finden wie folgt statt:
Wengen: Dienstag, 15. Oktober 2013, 19.45 Uhr, Kino Wengen.
Lauterbrunnen: Donnerstag, 17. Oktober 2013, 19.45 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg Lauterbrunnen.
Mürren: Freitag, 18. Oktober 2013, 19.45 Uhr, Sportchalet Mürren.
Zu diesen Versammlungen sind alle herzlich eingeladen.
Weiter finden am 28. und 29. Oktober 2013, jeweils von 16.00 bis 19.00 Uhr, Fragestunden auf der Gemeindeverwaltung statt. Die Fragestunden sind aus organisatorischen Gründen nur unter vorgängiger Anmeldung möglich, Tel. 033 856 50 70.
Es ist vorgesehen, der Bevölkerung die Ortsplanungsrevision an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Januar 2014 zur Abstimmung vorzulegen.

Lauterbrunnen, 25. September 2013
Der Gemeinderat