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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung Nr. 46 "Beschneiung Talabfahrt, Lauterbrunnen"

Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 46 "Beschneiung Talabfahrt, Lauterbrunnen" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 3. Oktober bis und mit 4. November 2013 in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen auf. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen zu richten.

Lauterbrunnen, 26. September 2013
Die Bauverwaltung