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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: BHG Niedermann / Köchli, p. Adr. Martin Niedermann, Gerechtigkeitsgasse 77, 3077 Bern
Projektverfasserin: AG von Allmen, Lauener und Werren, Bauunternehmung, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Neubau Schmutzwasserleitung als Freilauf- und Pumpenleitung sowie Anschluss an bestehenden Kontrollschacht.
Standort: Wengen, Rohrflie, Parzellen Nrn. 2020, 2019, 2208, 1762, 2562, 4359, Koordinaten 636'640 / 161'440, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG und Art. 41c GSchV).
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. November 2013.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli