Einwohnergemeinde
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ist für Anlässe wie Festwirtschaft, Degustation für die öffentliche Abgabe von Kostproben alkoholischer Getränke oder Handel mit alkoholischen Getränken eine gastgewerbliche Einzelbewilligung erforderlich.
Das Formular "Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ist ein Jugendschutzkonzept zu erstellen und einzureichen. Das Formular "Jugendschutzkonzept" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Hygienekonzept
Das Formular "Hygienekonzept" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Lärmschutz
Veranstaltungen, an welchen Musik mit über 93 dB (A) gespielt wird, sind meldepflichtig. Das Formular "Meldung für Veranstaltung über 93 dB (A) gemäss Schall- und Laserverordnung" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für längere Öffnungszeiten kann das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eine Überzeitbewilligung bis 03.30 Uhr erteilen.
Gesuche um Erteilung einer gastgewerblichen Einzelbewilligung und einer allfälligen Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept und dem Hygienekonzept spätestens 20 Tage, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen einzureichen.
Die Gemeinde behält sich vor, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ist für Anlässe wie Festwirtschaft, Degustation für die öffentliche Abgabe von Kostproben alkoholischer Getränke oder Handel mit alkoholischen Getränken eine gastgewerbliche Einzelbewilligung erforderlich.
Das Formular "Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ist ein Jugendschutzkonzept zu erstellen und einzureichen. Das Formular "Jugendschutzkonzept" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Hygienekonzept
Das Formular "Hygienekonzept" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Lärmschutz
Veranstaltungen, an welchen Musik mit über 93 dB (A) gespielt wird, sind meldepflichtig. Das Formular "Meldung für Veranstaltung über 93 dB (A) gemäss Schall- und Laserverordnung" ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.
Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für längere Öffnungszeiten kann das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eine Überzeitbewilligung bis 03.30 Uhr erteilen.
Gesuche um Erteilung einer gastgewerblichen Einzelbewilligung und einer allfälligen Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept und dem Hygienekonzept spätestens 20 Tage, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen einzureichen.
Die Gemeinde behält sich vor, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen