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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Schweizerische Ski- und Snowboardschule Wengen, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Betreiben von Kleinskiliften und Förderbändern in der Wintersaison sowie Erstellen eines Schachtes für Schmelzwasser.
Standort: Wengen, Wengiboden, Parzellen Nrn. 4586, 4587, 1008, 3337, 4138, 1678, 2500, 1743, 1682 und 2838, Koordinaten 637'000 / 161'790 bis 637'235 / 161'890, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34a "Beschneiung Wengen-Kleine Scheidegg".
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Baute in Waldesnähe (Art. 25 ff. KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG / 41c GSchV).
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 13. Januar 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli