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Einwohnergemeinde

Abbrennen von Feuerwerk
Zum Jahreswechsel wird vermehrt Feuerwerk abgebrannt.
Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und am 31. Dezember bewilligungsfrei.
Gemäss Art. 10 des Polizeireglements der Gemeinde Lauterbrunnen darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass für Personen, Tiere und Sachen keine Gefährdung entsteht.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
- Wenn grössere Feuerwerke abgebrannt werden, ist vorgängig der örtliche Feuerwehrkommandant zu informieren.
- Da das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Dezember nicht der lokalen Tradition entspricht, wird die Bevölkerung gebeten, möglichst auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.
- Wird trotzdem Feuerwerk abgebrannt, ist dies während dem Kirchengeläut in der Zeit von 23.45 Uhr bis 00.15 Uhr zu unterlassen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Der Gemeinderat