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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung Verlängerung der Planungszone
Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Lauterbrunnen am 22. Juli 2013 beschlossene Verlängerung der Planungszone in Anwendung von Art. 62 Abs. 5 Bst. A BauG am 15. November 2013 genehmigt. Erste Genehmigung der Planungszone erfolgte am 15. November 2013. Die Planungszone wird um maximal drei Jahre, bis zum 5. Oktober 2016 verlängert.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Lauterbrunnen, 10. Januar 2014
Der Gemeinderat