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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkregelung Parkplatz beim alten Schulhaus und Parkplatz Hohsteg, Lauterbrunnen), in Kraft ab Publikationsdatum. Beschlossen durch den Gemeinderat am 3. Februar 2014.
Gegen den oben erwähnten Erlass kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen werden oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 6. Februar 2014
Der Gemeinderat