Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV) in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement (OgR)
Gemeinderatsbeschluss über das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Forstwesen
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a bis c OgR das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Forstwesen beschlossen.
Mit gleichem Beschluss hat der Gemeinderat das Reglement über den Forstreservefonds vom 18. November 2003 per 31. Dezember 2013 aufgehoben.
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann gemäss Art. 36a Organisationsreglement OgR das Referendum ergriffen werden. Das Referendum ist von mindestens 79 stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen und bis zum 17. März 2014 auf der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 3. Februar 2014
Der Gemeinderat