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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff.
Gemeindeverordnung (GV) in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement (OgR)

Gemeinderatsbeschluss über die Aufhebung des
Waldreglements
Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2014 das Waldreglement vom 29. April 1991 per 31. Dezember 2013 aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt, da das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Forstwesen in Kraft gesetzt wurde.
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann gemäss Art. 36a Organisationsreglement OgR das Referendum ergriffen werden. Das Referendum ist von mindestens 79 stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen und bis zum 17. März 2014 auf der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 11. März 2014
Der Gemeinderat