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Einwohnergemeinde

Ausnahmebewilligungen für die Benützer von Motorfahrzeugen
und Motorfahrrädern in Mürren und Gimmelwald
Um die Kurorte Mürren und Gimmelwald in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September 2014 soweit als möglich von unnötigem Motorfahrzeuglärm frei zu halten, ist für die Benützung von Motorfahrzeugen, Motorrädern und Motorfahrrädern um eine Ausnahmefahrbewilligung nachzusuchen.
Anmelde- und bewilligungspflichtig sind ebenfalls Fahrzeuge, die neu in Betrieb genommen oder ersetzt werden.
Von der Anmelde- und Bewilligungspflicht befreit sind: Velos, Elektro ­mobile und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die schriftlichen und begründeten Gesuche (beinhaltend den Fahrzeugtyp und die Kontrollschildnummer) sind unter Beilage der letztjährigen Bewilligung, sofern vorhanden, bis spätestens Donnerstag, 17. April 2013, bei der Bauverwaltung, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Lauterbrunnen, 21. März 2014
Bauverwaltung Lauterbrunnen