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Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportfonds für das Jahr 2013
Der Sportfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsportes in der Gemeinde Lauterbrunnen.


Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 1994 geboren sind und die eine besondere sportliche Leis ­tung (Wettkampfsport) erbringen

  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten

  • Sportvereine ausserhalb der Gemeinde mit einem Jugendprogramm, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.


Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen:

  • Vereine
    - Ausgefülltes Gesuchsformular für Ver ­eine
    - Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
    - Beitragsgesuch mit Beilage der letzten Jahresrechnung
    - Liste der beitragsberechtigten Jugendlichen
    - Bericht über die erbrachte Ausbildungsleistung (Jugendarbeit, Nachwuchsförderung)
    - Bank- oder Postverbindung

  • Jugendliche
    - Ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
    - Beitragsgesuch
    - Beitragsrelevante Ausgabenbelege
    - Bank- oder Postverbindung


Gesuchsformulare können ab sofort auf dem Schulsekretariat, Tel. 033 856 50 84, oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch / Gemeindeverwaltung / Reglemente bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis zum 31. Mai 2014 vollständig bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen