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Einwohnergemeinde

Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium
Der Gemeinderat legt gemäss Art. 72 Abs. 3 Organisationsreglement (OgR) den Wahltermin für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums auf den 28. September 2014 fest.
Gemäss Organisationsreglement (OgR) müssen Wahlvorschläge bis am Freitag, 15. August 2014, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Wird kein Wahlvorschlag eingereicht, sucht der Gemeinderat eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den Wahlvorschlag für die stille Wahl. Stimmberechtigte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner am Freitag, 15. August 2014, ab 15.30 Uhr bei der Gemeindeschreiberei einsehen. Der Gemeindeschreiber veröffentlicht anschliessend die Wahlvorschläge im Anzeiger Interlaken.
Leerformulare für Wahlvorschläge können auf der Gemeindeschreiberei oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen respektive angefordert werden.

Der Gemeinderat