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Baupublikation

Gesuchstellerin: Genossenschaft EWL Lauterbrunnen, Stechelberg 483 B, 3824 Stechelberg.
Projektverfasserin: Porta West AG, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Verlegen von Freileitungen in den Boden mit Neuverlegung von Trinkwasserleitungen.
Standort: Eyeltli bis Äschmaad, Parzellen Nrn. 98, 119, 149, 151, 152, 231, 889, 1778, 2105, 2123, 2136, 2273, 2306, 2659, 4374, 4549, 4628, 2949 (BR4661), 4694, 4695, 4859, 4923 und 4924, Koordinaten 636'069 / 160'245 bis 636'360 / 159'228, Zonen: Wohn- und Gewerbezone WG, Landwirtschaftszone, Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 23 "Sportzentrum Lauterbrunnen", Überbauungsordnung UeO Nr. 24 "Camping Jungfrau, Lauterbrunnen".
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG). • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG). • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli