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Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2014, Meldepflicht
Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Reglements über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über sechs Monate alt sind, innert vier Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.
Für bereits registrierte Hunde wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich der ANIS AG (031 371 35 30 oder www.anis.ch) zu melden.


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