Einwohnergemeinde
Verkehrsmassnahme für die Bundesfeier 1. August 2014 in Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für die Bundesfeier 1. August 2014, Wengen, folgende Verkehrsbeschränkung:
Wengen: Ecke Eiger bis Ecke Bernerhof. Am Freitag, 1. August 2014, von 13.00-20.00 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Zubringer für Gewerbe- und Hotelbetriebe gestattet. Von der Sperrung ausgenommen sind Fahrzeuge der Rettungskräfte im Notfall.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 24. Juli 2014
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für die Bundesfeier 1. August 2014, Wengen, folgende Verkehrsbeschränkung:
Wengen: Ecke Eiger bis Ecke Bernerhof. Am Freitag, 1. August 2014, von 13.00-20.00 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Zubringer für Gewerbe- und Hotelbetriebe gestattet. Von der Sperrung ausgenommen sind Fahrzeuge der Rettungskräfte im Notfall.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 24. Juli 2014
Der Gemeinderat