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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für die Bundesfeier 1. August 2014 in Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für die Bundesfeier 1. August 2014, Wengen, folgende Verkehrsbeschränkung:
Wengen: Ecke Eiger bis Ecke Bernerhof. Am Freitag, 1. August 2014, von 13.00-20.00 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Zubringer für Gewerbe- und Hotelbetriebe gestattet. Von der Sperrung ausgenommen sind Fahrzeuge der Rettungskräfte im Notfall.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 24. Juli 2014
Der Gemeinderat