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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Schilthornbahn AG, Höheweg 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Schönholzer AG, Allmendstrasse 2, 3601 Thun, und Garaventa AG, Tennmattstrasse 15, 6410 Goldau.
Bauvorhaben: Ersatzneubau Skilift Gimmeln-Schiltgrat.
Standort: Gimmeln-Schiltgrat, Parzellen Nrn. 4444, 2854, 3573, 1528, 537 und 1858, Koordinaten 633'942 / 155'561 bis 633'238 / 156'338, Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A, Feuchtgebiete.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV), Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG), Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli