Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
Änderung Überbauungsordnung Nr. 34A "Beschneiung Wengen-Kleine Scheidegg", Teil Seite Lauterbrunnen bestehend aus:
- Überbauungsplan 1:5000
- Überbauungsvorschriften

weitere Unterlagen:
- Erläuterungsbericht/Bericht nach Art. 47 RPV/Mitwirkungsbericht

Weiter liegen zur Einsichtnahme auf:
- Vorprüfungsbericht vom 8. August 2014
-      Gutachten der ENHK vom 21. Juli 2014

Auflage- und Einsprachefrist: 14. August bis 12. September 2014.
Auflagestellen: • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen • Tourist Information Wengen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der   Einsprachestelle einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen. Betreffend der Einsprachebefugnis und Kollektiveinsprachen wird auf Art. 35 ff. und Art. 60 BauG verwiesen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung, 3822 Lauterbrunnen, z. H. des Gemeinderates.
Einspracheverhandlungen: Allfällige Einspracheverhandlungen werden in der Gemeinde Lauterbrunnen am 2. Oktober 2014 stattfinden. Allfällige Einsprecher werden gebeten, sich für dieses Datum bereitzuhalten.

Lauterbrunnen, 7. August 2014
Die Bauverwaltung