Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken
Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 27. August 2013 folgende Beschlüsse gefasst:
Musikschule Oberland Ost, Haus der Musik, Bürgschaft
Zugunsten des Gläubigers des Vereins Musikschule Oberland Ost wird für den Bau eines Hauses der Musik auf Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 1565 eine Bürgschaft von 678558 Franken gewährt, wofür ein Verpflichtungskredit im gleichen Betrag bewilligt wird.
Anschaffung Geräteträger Holder C 250, Verpflichtungskredit
Für die Anschaffung eines Geräteträgers Holder C 250 wird ein Verpflichtungskredit von 207000 Franken bewilligt.
Änderungen des Abwasserreglements und des Abfallreglements
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 28. August 2013
Der Gemeindeschreiber
Musikschule Oberland Ost, Haus der Musik, Bürgschaft
Zugunsten des Gläubigers des Vereins Musikschule Oberland Ost wird für den Bau eines Hauses der Musik auf Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 1565 eine Bürgschaft von 678558 Franken gewährt, wofür ein Verpflichtungskredit im gleichen Betrag bewilligt wird.
Anschaffung Geräteträger Holder C 250, Verpflichtungskredit
Für die Anschaffung eines Geräteträgers Holder C 250 wird ein Verpflichtungskredit von 207000 Franken bewilligt.
Änderungen des Abwasserreglements und des Abfallreglements
- Die Änderung von Artikel 2 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011 wird genehmigt.
- Die Änderung von Artikel 7 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 wird genehmigt.
- Die Änderungen treten auf den 1. November 2013 in Kraft.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 28. August 2013
Der Gemeindeschreiber