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Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken

Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 27. August 2013 folgende Beschlüsse gefasst:
Musikschule Oberland Ost, Haus der Musik, Bürgschaft
Zugunsten des Gläubigers des Vereins Musikschule Oberland Ost wird für den Bau eines Hauses der Musik auf Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 1565 eine Bürgschaft von 678558 Franken gewährt, wofür ein Verpflichtungskredit im gleichen Betrag bewilligt wird.

Anschaffung Geräteträger Holder C 250, Verpflichtungskredit
Für die Anschaffung eines Geräteträgers Holder C 250 wird ein Verpflichtungskredit von 207000 Franken bewilligt.
Änderungen des Abwasserreglements und des Abfallreglements

  1. Die Änderung von Artikel 2 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011 wird genehmigt.

  2. Die Änderung von Artikel 7 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 wird genehmigt.

  3. Die Änderungen treten auf den 1. November 2013 in Kraft.


Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 28. August 2013
Der Gemeindeschreiber