Einwohnergemeinde
Abwasser- und Abfallgebühren 2014
Der Gemeinderat hat am 16. September 2013 die Abwassergebühren und am 8. Juli 2013 die Abfallgebühren für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:
Abwassergebühren
Abfallgebühren
Rechtsmittel
Gegen diese Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 17. September 2013
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat hat am 16. September 2013 die Abwassergebühren und am 8. Juli 2013 die Abfallgebühren für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:
Abwassergebühren
- Eine Anpassung der Anschlussgebühren nach Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011, gestützt auf den Berner Baukostenindex, erfolgt nicht.
- Gestützt auf Artikel 7 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011 werden die wiederkehrenden Gebühren für das Jahr 2014 zuzüglich Mehrwertsteuer wie folgt in Rechnung gestellt:
a) die jährlich wiederkehrende Grundgebühr Schmutzabwasser mit 75 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 2 Absatz 1 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011,
b) die jährlich wiederkehrende Regenabwassergebühr mit 75 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 3 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011,
c) die jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr mit 100 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 4 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011 und
d) die Gebühr für die Einleitung von Pumpenwasser aus Baustellen mit 100 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 5 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011.
Abfallgebühren
- Gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 wird die wiederkehrende Grundgebühr Haushalt für das Jahr 2013 zuzüglich Mehrwertsteuer mit 60 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 3 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 in Rechnung gestellt.
- Gestützt auf Artikel 9 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 werden für das Jahr 2013 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt:
a) die wiederkehrenden Grundgebühren für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen mit 60 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 7 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008,
b) die Andockgebühr mit 100 Prozent des Gebührenansatzes in Artikel 8 Absatz 1 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008.
Rechtsmittel
Gegen diese Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 17. September 2013
Der Gemeinderat