Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Abwasser- und Abfallgebühren 2014
Der Gemeinderat hat am 16. September 2013 die Abwassergebühren und am 8. Juli 2013 die Abfallgebühren für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:

Abwassergebühren

  1. Eine Anpassung der Anschlussgebühren nach Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011, gestützt auf den Berner Baukostenindex, erfolgt nicht.

  2. Gestützt auf Artikel 7 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011 werden die wiederkehrenden Gebühren für das Jahr 2014 zuzüglich Mehrwertsteuer wie folgt in Rechnung gestellt:
    a) die jährlich wiederkehrende Grundgebühr Schmutzabwasser mit 75 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 2 Absatz 1 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011,
    b) die jährlich wiederkehrende Regenabwassergebühr mit 75 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 3 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011,
    c) die jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr mit 100 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 4 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011 und
    d) die Gebühr für die Einleitung von Pumpenwasser aus Baustellen mit 100 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 5 des Anhangs zum Abwasserreglement vom 25. Januar 2011.


Abfallgebühren

  1. Gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 wird die wiederkehrende Grundgebühr Haushalt für das Jahr 2013 zuzüglich Mehrwertsteuer mit 60 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 3 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 in Rechnung gestellt.

  2. Gestützt auf Artikel 9 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008 werden für das Jahr 2013 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt:
    a) die wiederkehrenden Grundgebühren für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen mit 60 Prozent der Gebührenansätze in Artikel 7 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008,
    b) die Andockgebühr mit 100 Prozent des Gebührenansatzes in Artikel 8 Absatz 1 des Anhangs zum Abfallreglement vom 19. August 2008.


Rechtsmittel
Gegen diese Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 17. September 2013
Der Gemeinderat