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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: dreiplus Montagen GmbH, Grindelstrasse 19, 8303 Bassersdorf.
Bauvorhaben: Änderung der Reklameeinrichtungen für Denner. Anbringen von zwei Leuchtkasten.
Standort: Marktgasse 54, 3800 Interlaken, Parzelle Nr. 1141, Nutzungszone SFG.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 90 BauG: Bauen in der Bauverbotszone; Art. 80 ff. SG: Unterschreiten des Strassenabstandes.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. November 2013.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 30. September 2013
Bauverwaltung Interlaken