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Einwohnergemeinde

Überbauungsordnung Nr. 20 "Artos" mit Zonenplanänderung
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
A) Zonenplanänderung "Artos", bestehend aus:

 

  • Zonenplanänderung 1:2500


B) Überbauungsordnung Nr. 20 "Artos", bestehend aus:

  • Überbauungsplan 1:500

  • Überbauungsvorschriften


Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Erläuterungsbericht


 

Die Planung umfasst das Areal des Zentrums Artos, Interlaken. Sie sichert den heutigen Zustand und ermöglicht die sorgfältige und schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden Anlage mit Hotel, Alters- und Pflegeheim, Alterswohnen und Wohnungen.
Die Unterlagen liegen vom 18. Oktober bis zum 18. November 2013 bei der Bauverwaltung Interlaken öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Interlaken, Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.

Interlaken, 7. Oktober 2013
Gemeinderat Interlaken