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Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken, obligatorisches und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 15. Oktober 2013 folgende Beschlüsse gefasst:

Integrierter Voranschlag für das Jahr 2014

  1. Dem integrierten Voranschlag für das Jahr 2014 mit einem Ertragsüberschuss von 327'383.- Franken wird zugestimmt. Dieser Ertragsüberschuss setzt sich zusammen aus dem Aufwandüberschuss im Budget der Gemeinde von 858'615.- Franken und dem Ertragsüberschuss im Budget der Industriellen Betriebe Interlaken von 1'185'998.- Franken.

  2. Für das Jahr 2014 werden festgesetzt:
    a) die Steueranlage unverändert auf das 1,81-Fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze,
    b) die Liegenschaftssteuer unverändert auf 1,5 Promille des amtlichen Werts.

  3. Das Geschäft untersteht dem obligatorischen Referendum.


Ferienbetreuung für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und -schüler

  1. Die Einführung der Ferienbetreuung für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und -schüler wird unabhängig von der Beteiligung der Gemeinden Matten bei Interlaken und/oder Unterseen bewilligt, wofür ein jährlich wiederkehrender Betrag von 110000 Franken als Verpflichtungskredit bewilligt wird.

  2. Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum.


Motion Rufener, Veloweg Alpenstrasse, Beantwortung
Das Postulat Rufener, Veloweg Alpenstrasse, wird erheblich erklärt.

Postulat Burkhard, Gratisbenützung von öffentlichen Parkplätzen, Beantwortung
Das Postulat Burkhard, Gratisbenützung von öffentlichen Parkplätzen, wird nicht erheblich erklärt.

Postulat Sahli, Trinkwasserspender, Beantwortung
Das Postulat Sahli, Trinkwasserspender, wird als erledigt abgeschrieben.

Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Obligatorisches Referendum
Der integrierte Voranschlag 2014 untersteht nach Artikel 4 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 24. November 2013 statt. Es wird auf die separate Publikation im heutigen Anzeiger Interlaken verwiesen.

Fakultatives Referendum
Die Ferienbetreuung für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und -schüler untersteht nach Artikel 7 OgR 2000 dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.

Interlaken, 16. Oktober 2013
Der Gemeindeschreiber