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Einwohnergemeinde

Zonenplan- und Baureglements ­änderung "Feuerwehrstützpunkt"
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
Zonenplan- und Baureglementsänderung "Feuerwehrstützpunkt", bestehend aus:

  • Zonenplanänderung 1:2'000

  • Baureglementsänderung


Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Erläuterungsbericht


Mit der Planung soll die Grundlage für den Neubau des Feuerwehrstützpunktes auf dem Areal des ASTRA-Werkhofes geschaffen werden.
Die Unterlagen liegen vom 7. November bis zum 9. Dezember 2013 bei der Bauverwaltung Interlaken öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 6 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.
Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Interlaken, Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken zu richten.
Allfällige Einspracheverhandlungen sind am 29. November 2013 vorgesehen. Einsprechende sind gebeten, sich diesen Termin vorzumerken.

Interlaken, 28. Oktober 2013
Gemeinderat Interlaken