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Baupublikation

Bauherrschaft: Inter Domos Holding AG, Postgasse 20, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bühler Bedachungen, Sydachstrasse 1, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erneuerung der bestehenden Pergola/Gartensitzplatz mit Er-weiterung des Balkons an der Westfassade.
Standort: Freiestrasse 4, 3800 Interlaken, Parzelle Nr. 315, Nutzungszone Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des kleinen Grenzabstandes für vorspringende Gebäudeteile nach Art. 212 Abs. 5 Bst. c BauR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend, Bereich A.
Profilierung: Die Erweiterung orientiert sich an den bestehenden Abmes-sungen der Pergola (Erleichterung nach Art. 17 Abs. 3 BewD).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2013.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 1. November 2013
Bauverwaltung Interlaken