Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Beschluss des Grossen Gemeinderats Interlaken und obligatorisches Referendum

Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 26. November 2013 folgenden Beschluss gefasst:
Entwicklung des Des-Alpes-Areals

  1. Die unerledigten Einsprachen betreffend Zonenplan- und Baureglementsänderung Zone mit Planungspflicht ZPP Des-Alpes-Areal sowie Überbauungsordnung Nr. 15 Des Alpes werden zur Kenntnis genommen.

  2. Die Zonenplan- und Baureglementsänderung Zone mit Planungspflicht ZPP Des-Alpes-Areal wird mit den Änderungen aufgrund der Einspracheverhandlungen genehmigt.

  3. Der Baugesellschaft Des Alpes wird die Parzelle Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 1294 mit einem Halt von 1157 m2 und eine Teilfläche von ca. 5200 m2 ab Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 521 für die Erstellung eines Hotels für 250 000.- Franken verkauft.

  4. Der Baugesellschaft Des Alpes wird eine Teilfläche von ca. 17 100 m2 ab Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 521 für die Erstellung von Wohnbauten für 9 000 000.- Franken verkauft.

  5. Für den Erwerb von 100 öffentlichen Einstellhallenplätzen in der Einstellhalle Des Alpes und für die Ausrüstung dieser Parkplätze zur Bewirtschaftung wird ein Rahmenverpflichtungskredit von 3 100 000.- Franken bewilligt, der sich aus einem Objektkredit von 2 900 000.- Franken für den Kauf der Parkplätze und von 200 000.- Franken für die Ausrüstung der Parkplätze für die Bewirtschaftung zusammensetzt.

  6. Der Kaufrechtsvertrag und Kauf- und Werkvorvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Interlaken und der Baugesellschaft Des Alpes wird genehmigt. Der Gemeinderat wird ermächtigt, am Vertrag nötigenfalls noch redaktionelle Anpassungen vorzunehmen und die Kaufverträge gestützt auf den vorliegenden Vertrag abzuschliessen, ohne diese dem Grossen Gemeinderat noch einmal vorlegen zu müssen.

  7. Für den Abbruch und Neubau des Restaurants Des Alpes wird ein Verpflichtungskredit von 4 000 000.- Franken bewilligt.

  8. Das Geschäft wird als Ganzes dem obligatorischen Referendum unterstellt.


Rechtsmittel
Gegen den obigen Beschluss kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Obligatorisches Referendum
Die Entwicklung des Des-Alpes-Areals untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet voraussichtlich am 9. Februar 2014 statt und wird später separat bekannt gemacht.

Interlaken, 27. November 2013
Der Gemeindeschreiber