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Baupublikation

Bauherrschaft: Susanne Hutmacher-Vögeli, Traubenegg 394C, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Architektur BOX 96, Mühleholzstrasse 53, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 33a und 35 sowie Containerraum. Neubau unbeheizte Nebenbaute mit Containerraum, Motorradabstellraum, Werkraum und Velounterstand.
Standort: General-Guisan-Strasse 35, Parzelle Nr. 246, Nutzungszone W3.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand nach Art. 212 Abs. 1 BauR i.V. mit Anhang A 144 BauR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Versickerung Dachwasser, Bereich A.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich (Baugruppe C).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Januar 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 9. Dezember 2013
Bauverwaltung Interlaken