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Baupublikation

Bauherrschaft: Rüegsegger Thomas, Gummenstrasse 23, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse 8, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Erneuerung Wohn-/Geschäftshaus mit Einbau von zwei Dachlukarnen an der Südseite.
Standort: Jungfraustrasse 18, 22, Parzellen Nrn. 870, 869.
Nutzungszone: MK 3.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der lichten Raumhöhe nach Art. 67 Abs. 1 BauV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend, Bereich A.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe G, Gebäude Nr. 18, erhaltenswertes K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Januar 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 19. Dezember 2013
Bauverwaltung Interlaken