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Einwohnergemeinde

Verordnung über die zweckbestimmte Zuwendung familienergänzende Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2013 eine Verordnung über die zweckbestimmte Zuwendung familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen. Die Verordnung ist rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Die Verordnung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden und ist auch unter www.interlaken-gemeinde.ch/reglemente/6/622/ aufgeschaltet. Gegen die Verordnung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 11. März 2014
Der Gemeindeschreiber