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Einwohnergemeinde

Änderung der Verordnung über die berufliche Vorsorge
Der Gemeinderat hat am 17. März 2014 eine Änderung der Verordnung über die berufliche Vorsorge vom 21. Dezember 2010 beschlossen (Wegfall Leistungsprimat). Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Sie kann am Infoschalter der Gemeinde ­verwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Die Änderung ist auch unter www.interlaken-ge ­meinde.ch/reglemente/1/156/ auf ­ge ­schaltet. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 18. März 2014
Der Gemeindeschreiber