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Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken


Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 18. März 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
Motion Bühler, Toilettenkonzept, Beantwortung
Die Motion Bühler, Toilettenkonzept, wird abgeschrieben.
Postulat Stähli, Energierichtplan kein Papiertiger, Beantwortung
Das Postulat Stähli, Energierichtplan kein Papiertiger, wird als erledigt abgeschrieben.

Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
Auf Antrag der Sozialdemokratischen Partei und als Ersatz für den zurücktretenden Nehat Kida wird Peter Vogt, 1950, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 8. April 2014 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

Ersatzwahl in die Abstimmungskommission
Auf Antrag der Schweizerischen Volkspartei und als Ersatz für den wegziehenden Oliver Paa wird Maja Hohl, 1936, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 8. April 2014 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Abstimmungskommission gewählt.

Ersatzwahlen in die Anerkennungskommission Bödeli

  1. Auf Antrag der Schweizerischen Volkspartei und als Ersatz für den zurücktretenden Erich Häsler wird Marc Alain Sahli, 1982, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 8. April 2014 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Anerkennungskommission Bödeli gewählt.

  2. Auf Antrag der Sozialdemokratischen Partei und als Ersatz für die wegziehende MichÁ¨le Stähli Zurbuchen wird Verena von Allmen, 1963, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 8. April 2014 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Anerkennungskommission Bödeli gewählt.


Ersatzwahl in die Schulkommission
Auf Antrag der freisinnig-demokratischen Partei und als Ersatz für den zurücktretenden Fritz Kirchhofer wird AndrÁ© Chevrolet, 1960, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. August 2014 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Schulkommission gewählt.

Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahlgeschäfte innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 19. März 2014
Der Gemeindeschreiber