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Baupublikation

Bauherrschaft: Raeuber + Co. AG, Höheweg 13, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: SH-Lichtwerbung, 3707 Därligen.
Bauvorhaben: Ersatz/Neumontage von Leuchtreklamen "Garry Weber" und "Treuhand Zwahlen AG".
Standort: Höheweg 13, Parzelle Nr. 697.
Nutzungszone: MK5.
Beanspruchte Ausnahmen:”ˆBauen vor der Baulinie (in der Bauverbotszone) nach Art. 90 BauG i.V. mit Art. 80 SG.
Inventar: Gebäude Nr. 13 schützenswertes K-Objekt (Baugruppe F).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. April 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).


Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 21. März 2014
Bauverwaltung Interlaken