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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: GBU Generalbau Unternehmung AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Beleuchtete Reklame auf Dach des Silos Technikgebäude mit Reklamefelder an Süd- und Ostfassade.
Standort: Untere Bönigstrasse 46a, Parzelle Nr. 172, Nutzungszone A.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 212 BauR, Überschreiten der Gebäudehöhe (Reklame auf Dach des Silos).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Mai 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31   Abs. 4   Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26   Abs. 3   Bst. h Bewilligungsdekret).


Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 11. April 2014
Bauverwaltung Interlaken