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Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2014
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2014 zur Zahlung fällig. Die bereits in Interlaken registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2014 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Infoschalter Gemeinde Interlaken 033 826 51 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Microchip-Nummer sowie der Sachkundenachweis vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate alt ist, ist tax- und meldepflichtig (auch Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden). Aufgrund der Mikrochip-Pflicht verzichtet die Gemeinde Interlaken auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.


Welche Kurse sind für welche Halter Pflicht?
Gemäss Tierschutzverordnung müssen alle Hundehalter, die nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben, einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen können. Die zweijährige Übergangsfrist ist Ende August 2010 abgelaufen. Den SKN erhält, wer die zweiteilige Ausbildung absolviert hat:
1. Der Theoriekurs ist vor dem Kauf ­eines Hundes zu besuchen. Er dauert mindestens vier Stunden und ist für Ersthundehalter obligatorisch. Vermittelt wird, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man richtig mit ihm umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, ihn zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Kurs nicht besuchen.
2. Der Praxiskurs ist für alle Halter Pflicht, also auch für jene, die bereits früher einen Hund hatten und jetzt einen neuen übernehmen. Der Kurs muss innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden. Im Training lernen die Halter, den Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen. Betroffen sind alle Hunderassen - egal ob Chihuahua oder Dobermann.
Wer seinen Hund bereits vor dem
1. September 2008 hatte, muss mit diesem keine Ausbildung absolvieren.


Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der über 6 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt CHF 100.- pro Hund.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 31. August 2014 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.


Gemeindeverwaltung Interlaken
Polizeiinspektorat